Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) bietet das Kreditprogramm Hessen-Mikroliquidität wieder im Rahmen einer Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) an.
Mit dem Förderprogramm Hessen-Mikroliquidität bietet die WI-Bank Überbrückungskredite zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarfen für bestehende kleine Unternehmen und Selbständige an, die aufgrund der Corona-Pandemie in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind.
Antragsberechtigt sind:
Natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind sowie Angehörige der Freien Berufe, die zur Fortführung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit einer kurzfristigen Überbrückungsfinanzierung bedürfen. Die Finanzierungsmittel werden an die Person der Betriebsinhabenden bzw. freiberuflich Tätigen mit der Maßgabe gewährt, die Finanzierungsmittel in ihr Unternehmen einzulegen bzw. zur Aufrechterhaltung ihrer freiberuflichen Tätigkeit zu verwenden.
Darlehenskonditionen
Die Laufzeit der Förderdarlehen beträgt 7 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren. Die Tilgung erfolgt monatlich vom Beginn des 3. bis zum Ende des 7. Jahres.
Die Auszahlungsvoraussetzungen werden grundsätzlich im Darlehensvertrag geregelt. Weitere Auszahlungsvoraussetzungen sind ggf. dem Zusageschreiben zum Darlehensvertrag zu entnehmen.
Nach Ablauf der ersten 2 tilgungsfreien Anlaufjahre (ab Monat der Darlehenszusage), erfolgt die Ratentilgung in gleich hohen monatlichen Raten, die jeweils nachträglich zum Monatsletzten fällig sind. Während der Tilgungsfreimonate sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu entrichten.
Das Darlehen kann jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung vollständig vorzeitig zurückgezahlt werden, sofern die vorzeitige Rückzahlung spätestens 4 Bankarbeitstage vor einem Monatsultimo erfolgt. Teilweise vorzeitige Rückzahlungen sind grundsätzlich möglich, müssen aber mindestens in Höhe von 20 % der ursprünglichen Darlehenssumme vorgenommen werden.
Für das Darlehen wird ein gebundener Sollzins (Festzinssatz) für die gesamte Darlehenslaufzeit vereinbart. Der Zinssatz beträgt 0,75% p.a..
Für die Kreditvergabe werden Antragstellenden keine Gebühren oder weitere Kosten berechnet.
Für das Darlehen sind von den Antragstellenden keine Sicherheiten zu stellen.
Antrag
Der Anträge sind über die WI-Bank direkt einzureichen.
Fristen
Die Antragsfrist endet nach aktuellem Stand am 31. Dezember 2021.
Hinweise
Dieses Schreiben finden Sie aus auf unserer Homepage hier:
Bitte sprechen Sie uns an, da dieses Informationsschreiben eine individuelle Beratung nicht ersetzen kann.
Bad Soden-Salmünster, den 1. März 2020
Schüssler § Partner
Ihr Ansprechpartner:
Dominik Schüssler
Steuerberater
Bachelor of Arts