Umsatzsteuervoranmeldungen bei Neugründungen

Neugründer müssen nicht mehr immer zwingend monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind grundsätzlich vierteljährlich einzureichen, soweit die Umsatzsteuerschuld im Vorjahr nicht mehr als 7.500,00 € betragen hat. Für Existenzgründer galt eine abweichende Regelung. Sie müssen im Gründungsjahr und im darauffolgenden Jahr ihre Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich beim Finanzamt einreichen. Die monatliche Abgabeverpflichtung wird für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ausgesetzt.