Was wird gefördert? und wie?
Werden an selbstgenutzten Wohngebäuden (welche älter als 10 Jahre sind) energetische Maßnahmen durchgeführt, werden diese durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert. Die Minderung wird auf drei Jahre verteilt und beträgt 20% der entstandenen Kosten, maximal 40.000,00 €.
Förderfähig sind folgende abschließend aufgezählte Aufwendungen:
– Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
– Erneuerung der Fenster oder Außentüren
– Erneuerung bzw. der Einbau einer Lüftungsanlage
– Erneuerung einer Heizungsanlage
– Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
– Optimierung bestehender Heizungsanlagen, wenn älter als 2 Jahre