Steuerfreie Gesundheitsförderungsmaßnahmen

600 EUR im Kalenderjahr und je Arbeitnehmer

Die nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfreien Arbeitgeberleistungen zugunsten einer qualifizierten Gesundheitsförderung werden ab 2020 von bisher EUR 500,00 auf EUR 600,00 im Kalenderjahr und je Arbeitnehmer erhöht.