Steuerfahndung mobil
Die Finanzverwaltung hat eine Möglichkeit geschaffen, Steuerpflichtigen außerhalb von angekündigten Betriebsprüfungen oder unangekündigten Nachschauen zu Leibe zu rücken. Der Flankenschutzfahnder kann unangekündigt beim Steuerbürger erscheinen um „unklare“ Sachverhalte (z.B. das Vorhandensein eines häuslichen Arbeitszimmers) vor Ort zu klären. Prinzipiell hat dieser aber zu privaten Wohnräumen ohne Durchsuchungsbeschluss kein Zutrittsrecht. Um hier kooperativ mit dem Fahnder zusammenzuarbeiten ist zu empfehlen den Steuerberater zu benachrichtigen und Unterstützung anzufragen.