Reform der Grundsteuer

Die Grundsteuer ist das Produkt aus Grundstückswert, Steuermesszahl und Hebesatz. Diese betrifft alle Eigentümer und Mieter. Das Grundsteuervolumen betrug in 2017 etwa insgesamt ca. 13,5 Mrd. € und kommt aus-schließlich den Kommunen zu.

Das sind durchschnittlich etwa 170 € pro Kopf und Jahr. Das Bundesverfas-sungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 festgestellt, dass das Berechnungssystem für die Grundstückswertermittlung dem Gleichheitsprinzip wiederspricht und es damit für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber soll bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung schaffen, welche bis spätestens 2025 in Kraft tritt.

Durch die Neufassung sollen wir Steuerzahler „nicht wesentlich stärker“ belastet werden, nachdem die Kommunen in den letzten 15 Jahren kontinuierlich die Hebesätze angehoben haben, um trotz gestiegen Ausgaben die schwarze Null zu finanzieren.

Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zum sogenannten „wertabhängigen Modell“ kommen.
Das Besteuerungsverfahren soll „möglichst bürgerfreundlich“ werden und mit einem „vertretbaren Verwaltungsaufwand einhergehen“. Der Verwaltungsaufwand wird also zukünftig beim Steuerbürger liegen, der dafür höhere Steuern zahlt. Charmant für die Kommunen ist, dass die jeweils aktuelle Nettokaltmiete zum Faktor der Bewertung wird, wodurch diese welche bisher eher statisch war, zukünftig dynamisch steigt.

Durch die neue Wertermittlung werden insbesondere die Grundstückswerte von älteren Gebäude erheblich in der Bewertung steigen. Es bleibt zu hoffen, dass die Grundsteuermesszahlen tatsächlich gesenkt werden. Ansonsten wären die Steuerzahler von einer Senkung der Hebesätze durch die notorisch klammen Kommunen abhängig.