Reform der Grundsteuer

Die neue Grundsteuer kommt.

Die bis Ende 2019 eingeforderte Reform der Grundsteuerberechnung ist beschlossen worden. Grob skizziert sieht die zukünftige Berechnung wie folgt aus:

Wert x Steuermesszahl x Hebesatz

Neu ist hierbei die Berechnung des Ausgangswertes. Dieser errechnet sich aus dem Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und der Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die von der jeweiligen Gemeinde festgelegt werden muss (Mietniveaustufe). Des Weiteren werden die Immobilienart, das Alter des Gebäudes und die Grundstücksfläche als wertbegründende Rechenfaktoren eingerechnet.

Außerdem wird für unbebaute, aber baureife Grundstücke eine neue Grundsteuer C eingeführt. Somit hat die jeweilige Gemeinde die Möglichkeit unbebaute baureife Grundstücke höher zu besteuern, um z.B. einen Anreiz für eine schnellere Bebauung zu schaffen.

Die Gemeinden haben weiterhin die Möglichkeit durch Anpassung der entsprechenden Hebesätze das Aufkommen der Grundsteuerbeträge zu regulieren und somit auf einem verträglichen Maß zu halten. Die neue Berechnung wird unweigerlich zur Erhöhung der Bemessungsgrundlage führen, wodurch eine Mehrbelastung auch ohne Anpassung der Hebesätze entsteht.