Die Abgabefrist von Jahressteuererklärungen wird für Besteuerungszeiträume ab dem Kalenderjahr 2018 neu gefasst.
Bei der Einkommensteuererklärung 2018 endet sie bei Steuerpflichtigen ohne steuerlichen Vertreter am 31.07.2019, bei Steuerpflichtigen mit Steuerberater am 29.02.2020. Vor Fristende können von Seiten der Finanzämter Vorabanforderungen erfolgen.