Neuer Eigenkapitalzuschuss in Überbrückungshilfe III

Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss.

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.

Erstattungsbeträge

Der neue Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung beträgt bis zu 40 Prozent des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten nach Nr. 1 bis 11 erstattet bekommt (vgl. FAQ zur Überbrückungshilfe III). Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben. Gezahlt wird er ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs und beträgt in diesem Monat 25 Prozent. Im vierten Monat mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erhöht sich der Zuschlag auf 35 Prozent; bei fünf oder mehr Monaten erhöht er sich noch einmal auf 40 Prozent pro Monat. Für die einzelnen Monate ergeben sich somit folgende Fördersätze:

Monate mit Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent

Höhe des Zuschlags

1. und 2. Monat

Kein Zuschlag

3. Monat

25 %

4. Monat

35%

5. und jeder weitere Monat

40 %

Antragstellung

Der neue Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.

Hinweise

Bitte sprechen Sie uns an, da dieses Informationsschreiben eine individuelle Beratung nicht ersetzen kann.

Bad Soden-Salmünster, den 06. April 2021

Ihr Team von Schüssler § Partner

Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft.

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Ihr Ansprechpartner:

Dominik Schüssler

Steuerberater
Bachelor of Arts

+49 60 56 / 80 45 - 40
+49 60 56 / 80 45 - 45