Neue Anzeigepflicht bei Betriebseröffnung

Bürokratieabbau „postfaktisch“ bedeute Bürgerbelastung.

Steuerpflichtige sind verpflichtet, die Eröffnung eines Betriebes oder einer Betriebstätte der Gemeinde mitzuteilen. Diese unterrichtete bisher das zuständige Finanzamt unverzüglich von der Eröffnung. Zukünftig müssen Steuerpflichtige diese Meldung selbst ohne gesonderte Aufforderung innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck elektronisch beim zuständigen Finanzamt anzeigen.

Der Gesetzgeber verkauft das als Bürokratieabbau, na dankeschön.