Steuerpflichtige

Steuerpflichtig sind in Deutschland alle Menschen, die durch Steuergesetze definierte Verpflichtungen zu erfüllen haben. 

Zwei Personen im Anzug sitzen sich gegenüber, halten jeweils einen Kuli in der Hand, auf dem Tisch sind ein Taschenrechner und Statistiken

Zu diesen Gesetzen gehören:

  • Einkommensteuerpflicht oder Körperschaftsteuerpflicht, wenn Einkünfte erzielt werden
  • Umsatzsteuerpflicht, wenn Unternehmen Umsätze ausführen
  • Gewerbesteuerpflicht, für das Betreiben eines Gewerbes
  • Grunderwerbssteuerpflicht, wenn ein Grundstück gekauft oder verkauft wird
  • Erbschaftssteuerpflicht, für das Antreten eines Erbes

In all diesen Fällen können Sie sich auf unsere Expertise und ausführliche Beratung verlassen. Wir begleiten Sie als treuer Partner und helfen Ihnen durch alle Unwegsamkeiten.

Steuererklärungen

Unsere Fachleute unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung, besonders wenn es sich um komplexe Sachverhalte handelt und mehrere Steuerpflichten berücksichtigt werden müssen.

Durch stetige Weiterbildung ist unser Team über die neuesten Richtlinien und Gesetzesänderungen im Bilde und kann so die Durchsetzung Ihre Ansprüche gewährleisten.

Erbschaftssteuerberatung

Eine Erbschaftssteuerberatung ist nicht nur dann dringend zu empfehlen, wenn ein Angehöriger verstirbt, auch im Vorfeld ist es sinnvoll, sich eine Strategie für den Eintritt des Erbfalles zu überlegen.

Bei der Erbschaftssteuer handelt es sich um eine der komplexesten Steuerarten, die vom Gesetzgeber in den letzten Jahren mehrfach reformiert wurde. Die Beratung durch unsere Steuerexperten, die sich sowohl im Zivil- wie im Steuerrecht hervorragend auskennen, soll somit sicherstellen, dass Ihr Vermögen sicher in der nächsten Generation ankommt.

Unsere Beratung umfasst folgende Kernpunkte:

  • Berechnung Ihrer Erbschaftsteuerbelastung basierend auf Ihrer bestehenden Nachfolgeregelung
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Reduzierung der Erbschaftssteuerbelastung

Kleingewerbe

Eine Person in einem blau-weiß-gestreiften Hemd sitzt vor einem MacBook und Taschenrechner und hält einen Kugelschreiber in der Hand

Auch für Kleingewerbe kann eine Steuerberatung sinnvoll sein, denn häufig ergeben sich gesetzliche Änderungen, die es zu berücksichtigen gilt.

Profitieren Sie von unserem Fachwissen, insbesondere, wenn einer der folgenden Aspekte zutrifft:

  • Sie möchten einen Businessplan erstellen, der Ihnen für Ihre weitere Planung und bei der Beantragung von Finanzierungshilfen dient.
  • Sie möchten einen Kredit aufnehmen oder Fördergelder beantragen und alle Möglichkeiten voll ausschöpfen.
  • Sie sind im Begriff ein Unternehmen zu gründen und brauchen Unterstützung bei der Organisation und Berücksichtigung von Fristen, Vorauszahlungen, Rücklagen und Investitionen.
  • Ihr Betrieb wird vom Finanzamt geprüft und Sie möchten sich begleiten, beraten und betreuen lassen.
  • Sie haben viele aufwändige Betriebsausgaben und möchten diese so sinnvoll wie möglich steuerlich absetzen.

Vermietung & Verpachtung

Die Vermietung oder Verpachtung von Häusern oder Wohnungen ist eine der wertbeständigsten Kapitalanlagen. Da die Rechtslage aber auch hier recht kompliziert sein kann, unterstützen wir Sie gerne mit einer umfassenden Beratung.

Als Vermieter müssen Sie Ihre Einkünfte zwar versteuern, beim Werbungskostenabzug bestehen aber einige Gestaltungsmöglichkeiten. Die Werbungskosten bezeichnen alle Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung und Erhaltung Ihrer Immobilie dienen. 

Eine Person tippt mit der linken Hand auf einem Taschenrechner, mit der rechten Hand hält sie ein Blatt mit Diagrammen

Dazu gehören vor allem:

  • Schuldzinsen
  • Renovierungs- und Instandhaltungskosten,
  • Hausnebenkosten (Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Wasser etc.),
  • Abschreibungen für die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des vermieteten Gebäudes oder Gebäudeteils

Sind Ihre Mieteinnahmen höher als die Werbungskosten, muss dieser Gewinn versteuert werden. Wir unterstützen Sie daher bei der Berücksichtigung von Abschreibungen und nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Darüber hinaus behalten wir Stolpersteine im Blick, die sich beispielsweise bei der Vermietung an nahe Verwandte ergeben.

Kapitaleinkünfte

Einkünfte, die sich aus Kapitalvermögen ergeben unterliegen seit dem 01. Januar 2009 einer Abgeltungssteuer. Diese verkörpert die auf Kapitaleinkünfte zu erhebende Kapitalertragsteuer, welche zur Einkommensteuer zählt.

Trotz dieser Regelung gibt einige Gründe, aus denen die Berücksichtigung von Kapitaleinkünften in der Einkommenssteuererklärung vorteilhaft oder sogar verpflichtend sein können.

Gerne prüfen wir in einem ausführlichen Gespräch alle zu berücksichtigenden Fakten und beraten Sie über Ihre Möglichkeiten.