Jahresabschluss
Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen sind Deklaration und Durchsetzung die Grundwerte, anhand derer wir agieren.
Auf der einen Seite besteht unsere Aufgabe in der Ermittlung Ihrer Zahlen. Wir erklären Ihnen, was wie und wo zu deklarieren, d.h. anzugeben oder anzumelden ist. Auf der anderen Seite achten wir darauf, dass Ihre Ansprüche beispielsweise gegenüber dem Finanzamt auch durchgesetzt werden.
Zu unseren Leistungen bei der Erstellung von Jahresabschüssen gehört:
- Jahresabschlüsse nach HGB mit Plausibilitätsbeurteilung
- Einnahmenüberschussrechnung
- Finanz- und Kostencontrolling
- Verbesserungspotential aus dem Jahresabschluss
- Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren

Gerne verdeutlichen wir Ihnen den Jahresabschluss auch im Rahmen einer Bilanzpräsentation, in der die wesentlichen Zahlen der letzten drei Geschäftsjahre unter betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ausgewertet und grafisch dargestellt werden. Eine solche Bilanzpräsentation wissen vor allem Banken sehr zu schätzen.
Wenn Sie es wünschen, erarbeitet Schüssler § Partner gemeinsam mit Ihnen eine Analyse Ihrer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Situation. Dies soll Ihnen Entscheidungshilfen für die Optimierung Ihrer Planungen liefern.
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Jahresabschlüsse
nach HGB mit Plausibilitätsbeurteilung
Bei Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung ist es nötig, dass der Steuerberater, zusätzlich zur Erstellung des Jahresabschlusses, die zu Grunde liegenden Bücher und Bestandsnachweise auf ihre Plausibilität hin prüft.
Bei der Erstellung eines Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilung ist der Steuerberater verpflichtet Befragungen und analytische Prüfungshandlungen durchzuführen. Das Ziel der Plausibilitätsbeurteilung ist es zu belegen, dass keine Anhaltspunkte vorliegen, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Bestandsnachweise sprechen.
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Einnahmenüberschussrechnung
Soweit sie nicht buchführungspflichtig sind, ermitteln wir Ihren Gewinn auch gerne Anhand einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) gem. § 4 (3) EStG.
Diese Methode ist zwar weniger umständlich als die klassische Bilanzierung, dennoch verlangt die Finanzverwaltung umfangreiche und detaillierte Aufgliederungen für die elektronische Übermittlung der EÜR. Wenn Sie ein Wahlrecht bezüglich der Auswahl der Gewinnermittlungsmethode haben, beraten wir Sie gerne, wie dieses Wahlrecht richtig auszuüben ist.
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Finanz- & Kostencontrolling
In der Folge einiger steuerrechtlicher Reformen in den letzten Jahren – insbesondere Basel II – haben sich in den Bereichen Finanzierung und Liquidität einige bedeutende Änderungen ergeben.
In der Vergangenheit war eine Ergebnisbetrachtung in der Regel ausreichend, um die Entwicklung eines Unternehmens beurteilen zu können. Heute steht im Vordergrund, die Innenfinanzierungskraft eines Unternehmens zu stärken und sicherzustellen, dass es fähig ist, künftigen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Um diesen Anforderungen zu begegnen, und beste Voraussetzungen für ein gutes Rating durch ein Kreditinstitut zu schaffen, bieten wir Ihnen ein wirksames Finanz- und Kostencontrolling, das den Bestand Ihrer liquiden Mittel kontinuierlich überwacht und steuert.
Gemeinsam analysieren wir Möglichkeiten, um Liquiditätsreserven kurz-, mittel- und auch langfristig freizusetzen und erarbeiten Lösungsmöglichkeiten, die Ihre Finanzstruktur optimieren.