Förderung des Mietwohnneubaus

Wohnungsneubauten werden durch eine Sonderabschreibung gefördert.

Der Wohnungsneubau soll durch die neue Sonderabschreibung für Mietwohnungen im unteren bis mittleren Preissegment gefördert werden. Danach können für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen in Deutschland und auch einem anderen EU-Mitgliedstaat, im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden 3 Jahren auf Antrag Sonderabschreibungen bis zu 5 % jährlich zusätzlich zu der „normalen“ Gebäudeabschreibung von 2 % in Anspruch genommen werden (§ 7b EStG). Das bedeutet, dass wir bis zu 28 % AfA in den ersten 4 Jahren ziehen können.

Gefördert wird sowohl die Schaffung von neuem, d. h. zusätzlich und erstmalig geschaffenem Mietwohnraum im Zusammenhang mit dem Neubau von Gebäuden, als auch die entsprechenden Baumaßnahmen in bestehenden Gebäuden, wenn z. B. ein Ladenlokal in eine neue Mietwohnung umgebaut oder wenn ein Altbau um eine oder mehrere Mietwohnungen erweitert wird. Die Anschaffung einer neuen Wohnung wird nur gefördert, wenn sie bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgt.

Der Bauantrag oder die Bauanzeige (nicht die Fertigstellung) ist in der Zeit zwischen dem 01.09.2018 und dem 31.12.2021 zu stellen. Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung ist auf 2.000 EUR je qm Wohnfläche einschließlich Nebenräumen und Garagen begrenzt.