Erhöhung des Mindestlohn auf 12,00 EUR
Minijob auf 520 EUR.
Erhöhung des Mindestlohn
Im Jahr 2022 gilt bisher ein Mindestlohn
- seit dem 01.01.2022 i.H.v. 9,82 EUR und
- ab dem 01.07.2022 i.H.v. 10,45 EUR.
Der Mindestlohn soll nunmehr erhöht werden
- zum 01.10.2022 auf 12,00 EUR.
Neue Geringfügigkeitsgrenze
Vor dem Hintergrund des erhöhten Mindestlohns soll die Geringfügigkeitsgrenze
von 450 EUR angehoben werden auf 520 EUR.
Dabei soll die Geringfügigkeitsgrenze künftig
- nicht mehr statisch mit einem festen EUR-Betrag festgelegt werden,
- sondern dynamisch aus dem gesetzlichen Mindestlohn abgeleitet werden.
Dabei soll von 10 Arbeitsstunden bei durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat
ausgegangen werden.
ab Okt. 2022: 12 € x 130 / 3 = 1.560 € / 3 = 520€
Ihr Ansprechpartner:
Jörg Littau
Lohnsachbearbeiter
Bürokaufmann
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