Erhöhung des Mindestlohn und der „450 €“-Grenze

Erhöhung des Mindestlohn auf 12,00 EUR
Minijob auf 520 EUR.

Erhöhung des Mindestlohn

Im Jahr 2022 gilt bisher ein Mindestlohn

  • seit dem 01.01.2022 i.H.v. 9,82 EUR und
  • ab dem 01.07.2022 i.H.v. 10,45 EUR.

Der Mindestlohn soll nunmehr erhöht werden

  • zum 01.10.2022 auf 12,00 EUR.

Neue Geringfügigkeitsgrenze

Vor dem Hintergrund des erhöhten Mindestlohns soll die Geringfügigkeitsgrenze
von 450 EUR angehoben werden auf 520 EUR.

Dabei soll die Geringfügigkeitsgrenze künftig

  • nicht mehr statisch mit einem festen EUR-Betrag festgelegt werden,
  • sondern dynamisch aus dem gesetzlichen Mindestlohn abgeleitet werden.

Dabei soll von 10 Arbeitsstunden bei durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat
ausgegangen werden.

ab Okt. 2022: 12 € x 130 / 3 = 1.560 € / 3 = 520€

Ihr Ansprechpartner:

Jörg Littau

Lohnsachbearbeiter
Bürokaufmann

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