Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seit dem 25. Mai 2018

Am 25.05.2018 ist die letzte Frist zur Anwendung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgelaufen. Seitdem erhalten wir weniger Newsletter und müssen beim Besuch vieler Internetseiten die Datenschutzhinweise wegklicken. Die DSGVO trifft dabei auch kleinere Unternehmen, insbesondere wenn dort besondere personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Unternehmen benötigen einen Datenschutzbeauf-tragten, sobald mindestens 10 Personen im Unternehmen personenbezogenen Daten verarbeiten. Personen-bezogene Daten sind Angaben über eine bestimmte oder eine bestimmbare Person.

Werden besondere personenbezogene Daten verarbeitet, gelten besondere Pflichten. Besondere personen-bezogene Daten sind insbesondere ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, sowie genetische, biometrische oder gesundheitliche Daten und Ähnliches.

Für uns als Steuerberatungsgesellschaft hat die Verschärfung der Datenschutzbestimmungen kaum Auswir-kungen, da wir ohnehin einer strengeren beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Darüber hinaus sind wir ausdrücklich keine sogenannten Auftragsdatenverarbeiter und schließen daher mit unseren Mandan-ten keine Auftragsdatenverarbeitungsverträge.