m heutigen Tage (27.03.2020) hat der Bundesrat über das von Regierung und Bundestag beschlossene Corona-Soforthilfe-Programm entscheiden.
Am Montag, den 23.03.2020 tagte die Bundesregierung.
Am Mittwoch, den 25.03.2020 beschloß der Bundestag das aktuelle Hilfsprogramm und den erforderlichen Nachtragshaushalt.
Am Freitag, den 27.03.2020 stimmt der Bundesrat den Wirtschaftshilfen und dem Nachtragshaushalt zu.
Dennoch:
Uns liegen bisher weder eine Anwendungsrichtlinie noch ein Antragsformular vor. Bei Veröffentlichung werden wir diese gerne weitergeben.
Dieses Antragsformular soll bald unter folgendem Link abrufbar werden: http://www.rpkshe.de/coronahilfe/
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Hinweis:
Es ist wie in den Bundesländern Bayern und dem Saarland damit zu rechnen, dass „vor Inanspruchnahme des Soforthilfeprogramms verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen“ ist.
Siehe: unter Antragsberechtigte unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona
Außerdem: unter Antragsformular unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Beantragung ohne diese Voraussetzung zu erfüllen, Betrug ist. Der Betrugstatbestand sieht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass jeder Fall, der bekannt wird, angezeigt wird und die Soforthilfe zurückzuzahlen ist.
Selbstverständlich ist uns bewusst, dass viele Unternehmer und Unternehmen einen existenzielle Bedrohung erleben. Wir möchten Sie dabei unterstützen diese Situation zu überstehen.
Über die geplante Ausgestaltung des Programm wurde bereits einiges bekanntgeben.
Die Eckpunkte des Soforthilfe-Programms sind:
Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten.
Bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
Bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
Ziel: Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u. a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u. ä (auch komplementär zu den Länderprogrammen)
Voraussetzung: Wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.
Antragstellung: Möglichst elektronisch; Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass bedingt durch Corona sind zu versichern.