Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ soll die berufliche Zukunft junger Menschen gesichert werden. Ausbildungsplätze sollen auch in der Krise geschützt und das bisherige Ausbildungsniveau soll aufrechterhalten werden. In seiner Ersten Förderrichtlinie sieht das Programm unter anderem vor, kleine und mittlere Unternehmen (bis 249 Mitarbeiter) durch eine Ausbildungsprämie, sowie durch einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zu unterstützen.

Voraussetzungen Ausbildungsprämie

Antragsberechtigt sind solche Unternehmen,

  • durch die Corona-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind, d.h. die im ersten Halbjahr 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit waren oder deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60% gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2019 eingebrochen ist,
  • einen neuen Auszubildenden einstellen, dessen Ausbildung frühestens am 01.08.2020 begonnen hat bzw. spätestens am 15.02.2021 beginnt und
  • das Niveau der durchschnittlich abgeschlossenen Ausbildungsverträge der letzten 3 Jahre halten.

Schließt ein Ausbildungsbetrieb eine höhere Anzahl neuer Ausbildungsverträge ab, als im Durchschnitt der letzten 3 Jahre, so kann er die „Ausbildungsprämie plus“ erhalten.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Ausbildungsprämie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss i.H.v. € 2.000,00 je Ausbildungsvertrag gewährt. Die Ausbildungsprämie plus beträgt € 3.000,00 je Arbeitsvertrag. Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit und muss bis spätestens 3 Monate nach Beendigung der Probezeit beantragt werden.

Voraussetzungen für den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung

Für die Beantragung des Zuschusses zur Ausbildungsvergütung muss der Ausbildungsbetrieb folgende Voraussetzungen erfüllen:

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Für jeden Auszubildenden und jeden Monat, in dem die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Ausbildungsbetrieb einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 75% der Ausbildungsvergütung. Bemessungsgrundlage ist das Arbeitgeber-Brutto (inkl. AG-Anteil zur Sozialversicherung), jedoch ohne Berücksichtigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare und Beifügung der Erforderlichen Unterlagen.

Hinweise

Bitte sprechen Sie uns an, da dieses Informationsschreiben eine individuelle Beratung nicht ersetzen kann.

Bad Soden-Salmünster, den 12. November 2020

Schüssler § Partner

Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal der Bundesagentur für Arbeit:

https://www.arbeitsagentur.de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern/ausbildungspraemie

https://www.arbeitsagentur.de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern/zuschuss-ausbildungsverguetung

Ihr Ansprechpartner:

Nicole Schüssler

Steuerberaterin
Bachelor of Arts

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