Antrag auf Kurzarbeitergeld (sofort) – Antrag auf Steuerstundungen – Keine Insolvenzantragspflicht (bis 30.09.2020)

Es wurde schon einiges in de Tat umgesetzt.
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Zitat:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html und

Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz haben den Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen (PDF, 431 KB) vorgestellt.

Dieser enthält folgende Maßnahmen:

  1. Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.
  2. Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck werden die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet.
  3. Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite.
  4. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz werden sich auch auf europäischer Ebene für ein koordiniertes und entschlossenes Vorgehen einsetzen. Die Bundesregierung begrüßt unter anderem die Idee der Europäischen Kommission für eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro.

 

Zitat:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html

Gleichzeitig werden wir eine Reihe von steuerpolitischen Maßnahmen auf den Weg bringen, um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern:

  • Wir werden den Finanzbehörden erleichtern, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren.
  • Wenn Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, werden wir bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichten.
  • Wir erleichtern die Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen.

 

Zitat:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html

Hierzu erklärt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht:

„Wir wollen verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzordnung ist für diese Fälle zu kurz bemessen. Deshalb flankieren wir das von der Bundesregierung bereits beschlossene Hilfspaket mit einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 für die betroffenen Unternehmen. Mit diesem Schritt tragen wir dazu bei, die Folgen des Ausbruchs für die Realwirtschaft abzufedern.“