Antrag auf Corona-Soforthilfe

Von Seiten des hessischen Wirtschaftsministeriums liegen uns nun näher Informationen zu den Anträgen vor.

Aktuelle Information zur Corona-Soforthilfe

Seit heute Vormittag ist in Hessen die Beantragung der bereits angekündigten Corona-Soforthilfe möglich. Diese erfolgt ausschließlich elektronisch über das Regierungspräsidium Kassel (http:/s/www.rpkshe.de/coronahilfe/).

Gewerbliche Unternehmen und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Sozialunternehmen, sowie Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten) und beträgt bis zu:

•             bis zu   5 Beschäftigte:  10.000 Euro für drei Monate,

•             bis zu 10 Beschäftige:   20.000 Euro für drei Monate,

•             bis zu 50 Beschäftigte:  30.000 Euro für drei Monate.

Dieser Antrag muss durch den Unternehmer selbst erfolgen und kann nicht durch den Steuerberater im Namen des Mandanten erstellt werden.

 

Für Rückfragen und für benötigte Unterlagen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung.

Fristende zur Beantragung ist der 31. Mai 2020.

 

Der Antrag auf Soforthilfe ist nun unter: www.rpkshe.de/coronahilfe/

verfügbar,  allerdings ist der Sever zur Zeit oft überlastet.

 

 

Bad Soden-Salmünster, den 30. März 2020