Anhebung Grundfreibetrags Arbeitnehmerpauschbetrags Entfernungspauschale

Anhebung des Grundfreibetrags; Arbeitnehmerpauschbetrag; Anhebung der Entfernungspauschale.

Anhebung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag soll erhöht werden

  • rückwirkend zum 01.01.2022
  • von 9.984 € auf 10.347 €.

Die an den Grundfreibetrag anknüpfenden Regelungen zum LohnSt-Einbehalt bzw. zur Veranlagung nichtselbständiger Einkünfte werden entsprechend
angepasst.

Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags

Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll erhöht werden

  • rückwirkend zum 01.01.2022
  • von 1.000 € auf 1.200 €.

Anhebung der Entfernungspauschale ab dem 21. km

Die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer („Fernpendlerpauschale“)
soll vor dem Hintergrund der gestiegenen Kraftstoffpreise erhöht werden

  • rückwirkend zum 01.01.2022 (bis 2026)
  • von 35 Cent auf 38 Cent.

Damit wird die ursprünglich erst zum VZ 2024 anstehende Erhöhung um 2
Jahre vorgezogen. Entsprechendes gilt dann auch für die Mobilitätsprämie.

Ihr Ansprechpartner:

Helga Schäfer

Steuerfachangestellte

+49 60 52 / 91 65 - 16
+49 60 52 / 91 65 - 25