Ab dem 01.01.2020 auf 22.000,00 €
Die Umsatzsteuer wird für sog. Kleinunternehmer nicht erhoben, wenn der Umsatz im vorangegangenen Jahr bisher nicht mehr als 17.500,00 € betragen hat und im laufenden Jahr 50.000,00 € nicht überschreiten wird. Die Vorjahresgrenze für die Anwendung der sog. Kleinunternehmer-Regelung wird ab dem 01.01.2020 auf 22.000,00 € angehoben.