Die bisherige Entfernungspauschale von 0,30 € wird ab dem 01.01.2021 befristet bis zum 31.12.2026 ab dem 21. Kilometer auf 0,35 € angehoben.
Die bisherige Entfernungspauschale von 0,30 € wird ab dem 01.01.2021 befristet bis zum 31.12.2026 ab dem 21. Kilometer auf 0,35 € angehoben. Die erhöhte Pauschale ist für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, sowie für die wöchentlichen Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung anzusetzen. Sie gilt unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Unverändert bleibt jedoch die Begrenzung auf 4.500,00 €, soweit kein eigenes oder überlassenes Kfz genutzt wird.