Änderungen bei den Belegnachweisen

Vom liefernden Unternehmer sind zukünftig zwei sich nicht widersprechende Dokumente vorzuhalten, welche von zwei verschiedenen Parteien ausgestellt sein müssen.

Der Nachweis kann unter anderem durch den unterzeichneten CRM-Frachtbrief, ein Konnossement, der Gelangensbestätigung, eine Luft-fracht-rechnung oder eine Rechnung des befördernden Unternehmens geführt werden.