Vom liefernden Unternehmer sind zukünftig zwei sich nicht widersprechende Dokumente vorzuhalten, welche von zwei verschiedenen Parteien ausgestellt sein müssen.
Der Nachweis kann unter anderem durch den unterzeichneten CRM-Frachtbrief, ein Konnossement, der Gelangensbestätigung, eine Luft-fracht-rechnung oder eine Rechnung des befördernden Unternehmens geführt werden.