Der Solidaritätszuschlag soll durch Anhebung der Freigrenzen ab 2021 schrittweise zugunsten niedriger und mittlerer Einkommen zurückgeführt werden.
Der Solidaritätszuschlag soll durch Anhebung der Freigrenzen ab 2021 schrittweise zugunsten niedriger und mittlerer Einkommen zurückgeführt werden. Allerdings betrifft diese geplante Neuregelung knapp 90% aller bisherigen Zahler, die zukünftig keine Belastung mehr mit dem SolZ erfahren würden. Daher bestehen an dieser Regelung bereits neue verfassungsrechtliche Bedenken.